Impressum
Peeek Industry Solutions
Nachstehend finden Sie das Impressum der Peeek Industry Solutions GmbH, sowie rechtliche Hinweise, allgemeine Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzbestimmungen.
E-Mail: industry.solutions@peeek.com
Telefon: +49 40 607 795 242
Geschäftsadresse: Kurt-Fischer-Str. 22, 22926 Ahrensburg
Steuernummer: 30/295/45093
Handelsregister: HRB 24867 HL (Amtsgericht Lübeck)
Geschäftsführer: Paris Freiherr von Troschke
Geistiges Eigentum
Alle Inhalte, Designs und Strukturen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers ist es untersagt, irgendeinen Teil der Website zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen. Jegliche Verletzung des Urheberrechts kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise
Diese Website wurde sorgfältig erstellt und gepflegt, um Ihnen so genaue und aktuelle Informationen wie möglich zu bieten. Trotzdem kann der Betreiber der Website keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen übernehmen. Jegliche Verwendung der Informationen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Aktualisierungen der Informationen auf der Website vorzunehmen. Alle auf dieser Website enthaltenen Marken, Produktnamen und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Der Zugang zu dieser Website bedeutet keine Übertragung von Rechten an Marken, Produktnamen oder Logos. Diese Website kann Links zu Websites Dritter enthalten. Diese Links werden nur zu Ihrer Information bereitgestellt und der Betreiber der Website ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Websites Dritter. Der Zugang zu diesen Websites Dritter erfolgt auf eigene Gefahr.
Hinweise auf EU-Streitschlichtung Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben auf dieser Seite. Wir sind nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht freiwillig daran teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Präambel
(!) Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Peeek Industry Solutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmen (nach § 14 BGB), die Leistungen im Bereich Planung, Vertrieb und Bau von Solaranlagen, Erstellung von Energiekonzepten oder sonstigen Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
(2) Anerkennung der AGB:
Mit Abschluss eines Vertrags erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Anwendbares Recht:
Diese AGB basieren auf den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Ergänzend gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit das HGB keine speziellen Bestimmungen enthält.
§ 2. Vertragsgegenstand
(1) Leistungsumfang:
Der Anbieter erbringt Planungs-, Beratungs-, Vertriebs- und Bauleistungen im Bereich Solaranlagen und Energiekonzepte. Neben den eigens erbrachten Leistungen vermittelt der Anbieter auch Dienstleistungen von Partnerunternehmen. Diese Leistungen werden entweder als eigenständige Verträge zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen abgeschlossen oder als Teil eines Generalunternehmervertrags durch den Anbieter koordiniert.
(2) Haftungsausschluss für Partnerleistungen:
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung von Leistungen durch Partnerunternehmen, sofern er nicht selbst Vertragspartner dieser Leistungen ist. Eine Haftung für die Leistungen von Partnerunternehmen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters vor.
(3) Vertragsverhältnisse mit Partnerunternehmen:
Soweit der Kunde direkt Verträge mit Partnerunternehmen des Anbieters abschließt, ist der Anbieter nicht Vertragspartner und übernimmt keine Haftung für Erfüllung, Qualität oder sonstige Pflichten aus diesen Verträgen. Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Auswahl und den Vertragsabschluss mit den Partnerunternehmen.
§ 3. Vertragsabschluss
(1) Verbindlichkeit von Angeboten:
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine ausdrückliche Bindungsfrist wurde schriftlich vereinbart. Mündliche oder telefonische Angebote sind jederzeit unverbindlich.
(2) Vertragsangebot des Kunden:
Der Kunde stellt durch die Unterzeichnung eines Vertrages oder die schriftliche Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot ist verbindlich und kann vom Anbieter innerhalb der angegebenen Frist angenommen werden.
(3) Vertragsschluss:
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Anbieter oder der Auftragserteilung des Kunden zustande. Der Kunde kann den Vertrag nur durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter stornieren.
(4) Verbindlichkeit der Bestellung:
Bestellungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden. Auch nach der Bestätigung durch den Anbieter bleibt der Vertrag nur wirksam, wenn alle vertragsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die zur Durchführung erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen des Kunden, erfüllt sind.
(5) Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der schriftlichen Form, um wirksam zu sein. Mündliche Nebenabreden sind nicht Bestandteil des Vertrages.
§ 4. Zahlungsbedingungen
(1) Fälligkeit der Zahlungen:
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen können in Raten entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden. Die Höhe und Fälligkeit der Teilzahlungen werden in den jeweiligen Vertragsunterlagen, wie z.B. dem Bauzeitplan, festgelegt.
(2) Vorauszahlungen:
Der Anbieter kann eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe und die Bedingungen der Vorauszahlung werden im Vertrag ausdrücklich spezifiziert und sind vor Beginn der Leistungserbringung zu leisten.
(3) Zahlungsverzug und Verzugszinsen:
Im Falle eines Zahlungsverzugs fallen Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB an. Der Anbieter ist zudem berechtigt, Mahngebühren zu erheben und einen höheren Schaden nachzuweisen, falls dieser nachweislich entstanden ist.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Forderung entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Insbesondere gilt dies nicht für Mängelrügen, die nicht formgerecht und fristgerecht eingereicht wurden. Der Kunde darf Zahlungen nicht aufgrund unbegründeter Einwendungen zurückhalten.(6) Abtretung von Forderungen:
Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an ein Factoring-Unternehmen oder einen anderen Dritten abzutreten. Der Kunde wird hierüber informiert, ist jedoch verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den neuen Forderungsinhaber zu leisten, sobald die Abtretung wirksam ist. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung gegenüber dem neuen Forderungsinhaber ist nur unter den in diesen AGB festgelegten Bedingungen möglich.
§ 5. Lieferung und Leistung
(1) Lieferzeiten und Lieferfristen:
Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine feste Lieferfrist vereinbart. Liefertermine gelten nur als Orientierung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde explizit im Vertrag festgelegt.
(2) Haftungsausschluss für Verzögerungen:
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Arbeitskämpfe, pandemiebedingte Einschränkungen, staatliche Maßnahmen oder wetterbedingte Baustopps verursacht werden. Dies gilt auch für Verzögerungen, die auf Lieferungen oder Dienstleistungen von Dritten (z. B. Zulieferern) zurückzuführen sind.
(3) Haftung für Schäden durch Verzögerungen:
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen verursacht werden, es sei denn, diese Verzögerungen beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. Der Kunde hat im Falle einer Verzögerung keinen Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. In diesem Fall wird eine angemessene Fristverlängerung gewährt.
(4) Preisanpassungen bei Verzögerungen:
Verzögert sich die Erbringung der vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe oder mangelnde Mitwirkung des Kunden (z. B. fehlende Freigaben, unvollständige Unterlagen oder Zahlungsverzug), ist der Anbieter berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen.
Falls sich die Lieferung oder Leistung um mehr als 6 Monate über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert, können die Preise für Material und Leistungen um bis zu 5 % pro angefangenen 6 Monaten erhöht werden, sofern die Kostensteigerung nachweisbar ist. Grundlage hierfür sind insbesondere gestiegene Beschaffungskosten für Material, Löhne und Fremdleistungen.
Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine Verzögerung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden entstehen (z. B. Lagerkosten, erneute Anfahrten oder zusätzliche Planungsaufwände), trägt der Kunde. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(5) Versicherung und Schutz der Ware:
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zur Installation auf eigene Kosten zu versichern und gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Versicherung abzuschließen und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen.
(6) Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.
(7) Teillieferungen:
Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Kunde kann die Teillieferungen nicht ohne Zustimmung des Anbieters ablehnen oder zurückhalten.
(8) Annahmeverzug:
Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware oder der Leistung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Lagergebühr für die gelagerte Ware zu berechnen. Der Kunde trägt die Kosten für die Lagerung, Versicherung und gegebenenfalls auch für Verzögerungen in der Ausführung des Projekts. Im Falle eines Annahmeverzugs ist der Anbieter berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anbieter hat außerdem das Recht, den Liefertermin entsprechend anzupassen und auf Kosten des Kunden eine erneute Lieferung anzubieten.
(9) Austausch von Produkten bei Lieferengpässen:
Im Falle von Lieferengpässen oder unvorhergesehenen Lieferproblemen behält sich der Anbieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarten Produkte durch gleichwertige Produkte zu ersetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn die technischen Eigenschaften, die Funktionalität und die Qualität des Ersatzprodukts mit den ursprünglich vereinbarten Produkten übereinstimmen. Der Kunde ist verpflichtet, den Austausch gleichwertiger Produkte zu akzeptieren, sofern das Ersatzprodukt die gleichen technischen und qualitativen Anforderungen erfüllt wie das ursprünglich vereinbarte Produkt.
§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Pflichten zur Unterstützung:
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und in der erforderlichen Form bereitzustellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung der Leistung relevanten Entscheidungen ohne unangemessene Verzögerung getroffen werden.
(2) Verfügbarkeit und Zugänge:
Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter jederzeit Zugang zu den für die Ausführung des Projekts notwendigen Räumlichkeiten und/oder Grundstücken hat. Etwaige Hindernisse, die den Zugang oder die Durchführung der Arbeiten behindern könnten, sind vom Kunden unverzüglich zu beheben.
(3) Verantwortung für Freigaben und Zustimmungen:
Der Kunde sorgt dafür, dass alle erforderlichen Freigaben und Zustimmungen (z. B. von Behörden oder anderen beteiligten Parteien) rechtzeitig eingeholt werden, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
(4) Verzögerungen durch Mitwirkung des Kunden:
Verzögert sich die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch ein Verschulden des Kunden, insbesondere durch verspätete Bereitstellung von Unterlagen, Genehmigungen oder Informationen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Hierzu gehören insbesondere zusätzliche Lagerkosten, zusätzliche Transportkosten und erneute Anfahrten des Anbieters.
(5) Rücktrittsrecht des Anbieters:
Tritt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde alle bis dahin erbrachten Leistungen und Materialien sowie etwaige Mehrkosten zu bezahlen.
§ 7. Haftung und Gewährleistung
(1) Haftung des Anbieters für Partnerunternehmen:
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Partnerunternehmen oder Dritte im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen verursacht werden. Sollte ein Schaden durch ein Partnerunternehmen oder Dritte entstehen, muss der Kunde seine Ansprüche direkt gegenüber diesem geltend machen.
(2) Herstellergarantien und Bürgschaften:
Für die gelieferten Produkte gelten ausschließlich die jeweiligen Herstellergarantien. Eine Haftung des Anbieters im Rahmen dieser Garantien ist ausgeschlossen. Zur Absicherung möglicher Haftungsschäden stellt der Anbieter eine Bürgschaftsbank zur Verfügung. Die genauen Bedingungen dieser Bürgschaft werden im Vertrag spezifiziert und sind dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt.
(3) Haftung für Fördergelder und Anträge:
Der Anbieter haftet nicht für das Erhalten von Fördergeldern oder die Gültigkeit von Förderanträgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle relevanten Anträge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen. Sollte das Erhalten von Fördermitteln aufgrund von Bauverzögerungen oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen ausbleiben, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(4) Haftung bei Bauverzögerungen:
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden (z. B. verspätete Bereitstellung von Unterlagen, nicht rechtzeitige Freigaben, Zahlungsverzug) entstehen. Etwaige Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, können nicht als Grund für Schadensersatz oder Minderung des vereinbarten Preises geltend gemacht werden.
(5) Haftungsausschluss für wirtschaftliche Berechnungen und Leistungseinbußen:
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die theoretisch berechneten Wirtschaftlichkeiten der Solaranlage, insbesondere nicht für die kalkulierten Erträge, die auf Annahmen über zukünftige Entwicklungen basieren. Auch für die Verschattungsanalysen und mögliche Leistungseinbußen der Anlage, die durch Verschmutzung oder andere unvorhersehbare äußere Einflüsse entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(6) Gewährleistung und Mängelansprüche:
Die Gewährleistungsfrist für alle erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, es sei denn, eine andere Frist wurde im Vertrag vereinbart. Mängelansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich und detailliert eingereicht werden. Die Verantwortung des Anbieters endet mit der erfolgreichen Abnahme der Leistung, außer bei vereinbarten erweiterten Haftungsbedingungen.
(7) Technische Inbetriebnahme:
Der Anbieter ist verantwortlich für die technische Inbetriebnahme der gelieferten Anlage. Diese erfolgt durch den Anbieter nach erfolgreicher Installation und Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Umstände, die nach dem vom Kunden definierten Netzanschlusspunkt auftreten, insbesondere nicht für Probleme, die durch den Netzbetreiber oder andere externe Parteien verursacht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Netzanschlusspunkt ordnungsgemäß bereitzustellen und alle notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme zu schaffen. Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, endet die Verantwortung des Anbieters mit der erfolgreichen Inbetriebnahme der Anlage.
§ 8. Widerrufsrecht und Kündigung
1. Kündigungsrecht des Anbieters:
Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug des Kunden, wiederholtem Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder Nichteinhaltung von Zeitplänen und Baufristen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters sind dennoch zu zahlen. Zusätzlich können dem Kunden die entstandenen Kosten, einschließlich Mahngebühren, in Rechnung gestellt werden.
2. Kündigungsrecht des Kunden:
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, muss jedoch alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bestellte Ware bezahlen. Der Anbieter kann in diesem Fall eine Rücktrittsgebühr für entstandene Aufwände in Rechnung stellen, die dem tatsächlichen Aufwand entspricht.
§ 9. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und zur Wahrung berechtigter Interessen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Löschung oder Berichtigung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters geregelt, die auf der Webseite des Anbieters einsehbar ist.
§ 10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§ 11. Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderung der AGB:
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen wirtschaftlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen. Dieses Widerspruchsrecht besteht nicht für bereits abgeschlossene Verträge.
Stand: März 2025
Hinweise zum Datenschutz
Die Hinweise zum Datenschutz von Peeek Industry Solutions finden Sie hier: https://peeek-industry-solutions.com/datenschutz